812.61
LSV-SO
CH-SO
§ 11 Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) - Ausscheidung und Erschliessung von neuen Zonen (Art. 29, 30 LSV)
Anforderungen an Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten (Art. 29-31 LSV)
§ 11 LSV-SO · Ausscheidung und Erschliessung von neuen Zonen (Art. 29, 30 LSV)
1. Die Vorschriften von Artikel 29 LSV werden mit dem Erlass der Nutzungspläne nach § 15ff. des Planungs- und Baugesetzes vollzogen.
2. Die Einhaltung von Artikel 30 LSV gewährleistet die Baubehörde; für Ausnahmen ist das Bau- und Justizdepartement zuständig.