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812.61 LSV-SO CH-SO

§ 11 Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) - Ausscheidung und Erschliessung von neuen Zonen (Art. 29, 30 LSV)

Anforderungen an Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten (Art. 29-31 LSV)
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§ 11 LSV-SO · Ausscheidung und Erschliessung von neuen Zonen (Art. 29, 30 LSV)

1. Die Vorschriften von Artikel 29 LSV werden mit dem Erlass der Nutzungspläne nach § 15ff. des Planungs- und Baugesetzes vollzogen.

2. Die Einhaltung von Artikel 30 LSV gewährleistet die Baubehörde; für Ausnahmen ist das Bau- und Justizdepartement zuständig.

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