812.53
CH-SO
§ 8 Verordnung über die Lagerung und Beseitigung von ausgedienten Fahrzeugen - Inkrafttreten
§ 8 Verordnung über die Lagerung und Beseitigung von ausgedienten Fahrzeugen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.