812.41
LRV-SO
CH-SO
§ 8 Luftreinhalte-Verordnung (LRV-SO) - Definition
Kleine Feuerungsanlagen
§ 8 LRV-SO · Definition
1. Als kleine Feuerungsanlagen gelten Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 kW sowie Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1 MW.