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812.41 LRV-SO CH-SO

§ 8 Luftreinhalte-Verordnung (LRV-SO) - Definition

Kleine Feuerungsanlagen
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§ 8 LRV-SO · Definition

1. Als kleine Feuerungsanlagen gelten Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 kW sowie Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1 MW.

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