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812.41 LRV-SO CH-SO

§ 3 Luftreinhalte-Verordnung (LRV-SO) - Allgemein

Vollzug
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§ 3 LRV-SO · Allgemein

1. Das Departement vollzieht die LRV soweit nicht eine andere Behörde als zuständig bezeichnet ist.

2. Die Einsprachen im Baubewilligungsverfahren entscheidet das Departement.

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