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812.41 LRV-SO CH-SO

§ 12 Luftreinhalte-Verordnung (LRV-SO) - Neue Anlagen

Kleine Feuerungsanlagen
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§ 12 LRV-SO · Neue Anlagen

1. Nach Inbetriebnahme einer neuen Anlage hat die Installationsfirma den Inbetriebnahmerapport und den Konformitätsnachweis innert 30 Tagen dem Amt für Umwelt zuzustellen.

2. Der Inbetriebnahmerapport gilt als Abnahmekontrolle, sofern daraus ersichtlich ist, dass die lufthygienischen Vorschriften (Messung) eingehalten sind.

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