811.19
CH-SO
§ 9 Verordnung über die Aus- und Weiterbildung in nicht-universitären Gesundheitsberufen - Meldung der erbrachten Aus- Weiterbildungsleistungen (Ist-Wert)
Aus- und Weiterbildungsverpflichtung
§ 9 Aus- und Weiterbildungsverpflichtungsverordnung Gesundheitsberufe · Meldung der erbrachten Aus- Weiterbildungsleistungen (Ist-Wert)
1. Die Betriebe melden dem Departement jährlich die von ihnen geleisteten Ausbildungswochen.