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811.19 CH-SO

§ 9 Verordnung über die Aus- und Weiterbildung in nicht-universitären Gesundheitsberufen - Meldung der erbrachten Aus- Weiterbildungsleistungen (Ist-Wert)

Aus- und Weiterbildungsverpflichtung
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§ 9 Aus- und Weiterbildungsverpflichtungsverordnung Gesundheitsberufe · Meldung der erbrachten Aus- Weiterbildungsleistungen (Ist-Wert)

1. Die Betriebe melden dem Departement jährlich die von ihnen geleisteten Ausbildungswochen.

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