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811.18 CH-SO

§ 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Meldung der erbrachten Ausbildungsleistungen (Ist-Wert)

Ausbildungsverpflichtung und Beiträge für Ausbildungsleistungen
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§ 7 V EG Ausbildungsfördergesetz Pflege · Meldung der erbrachten Ausbildungsleistungen (Ist-Wert)

1. Die Einrichtungen melden dem Departement jährlich die von ihnen geleisteten Ausbildungswochen.

2. Das Departement legt aufgrund der von den Einrichtungen geleisteten Ausbildungswochen die Höhe der zu gewährenden Abgeltung fest.

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