811.18
CH-SO
§ 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Meldung der erbrachten Ausbildungsleistungen (Ist-Wert)
Ausbildungsverpflichtung und Beiträge für Ausbildungsleistungen
§ 7 V EG Ausbildungsfördergesetz Pflege · Meldung der erbrachten Ausbildungsleistungen (Ist-Wert)
1. Die Einrichtungen melden dem Departement jährlich die von ihnen geleisteten Ausbildungswochen.
2. Das Departement legt aufgrund der von den Einrichtungen geleisteten Ausbildungswochen die Höhe der zu gewährenden Abgeltung fest.