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811.12 GesV CH-SO

§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) - Gesundheitsamt

Zuständigkeit
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§ 2 GesV · Gesundheitsamt

1. Das Gesundheitsamt ist das für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zuständige Amt des Departements des Innern.

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