811.12
GesV
CH-SO
§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) - Gesundheitsamt
Zuständigkeit
§ 2 GesV · Gesundheitsamt
1. Das Gesundheitsamt ist das für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zuständige Amt des Departements des Innern.