737.121
CH-SO
§ 2 Staatliche Beteiligung am Regionalflugplatz Jura in Grenchen
§ 2 Staatliche Beteiligung am Regionalflugplatz Jura in Grenchen
1. Der Regionalflugplatz Jura AG in Grenchen wird für die Erwerbung des in Aussicht genommenen Landes, soweit dasselbe freihändig nicht angekauft werden kann, das Expropriationsrecht bewilligt.