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736.12 CH-SO

§ 27 Verordnung über die Schifffahrt - Inkrafttreten

Straf- und Schlussbestimmungen
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§ 27 Verordnung über die Schifffahrt · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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