736.12
CH-SO
§ 27 Verordnung über die Schifffahrt - Inkrafttreten
Straf- und Schlussbestimmungen
§ 27 Verordnung über die Schifffahrt · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.