Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
735.453 CH-SO

Kanton Solothurn 735.453

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Vom vorstehenden Bericht über das zweite technische Erneuerungsprogramm der ehemaligen Birseckbahn (heute BLT-Linie 10) mit einem Kostenaufwand von 11,1 Millionen Franken und die Tilgung der Fremdkapitalien von 700’000 Franken wird zustimmend Kenntnis genommen.

1. Die Beitragsleistung der an der BLT-Linie 10 interessierten Gemeinde Dornach richtet sich nach den §§ 6 und 12 des Verkehrsgesetzes vom 10. März 1974.

1. Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sowie der BLT ist vom Regierungsrat zu treffen.

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