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735.451 CH-SO

§ 6 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf

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§ 6 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der amtlichen Publikation des Abstimmungsresultates in Kraft.

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