735.451
CH-SO
§ 6 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf
§ 6 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der amtlichen Publikation des Abstimmungsresultates in Kraft.