735.451
CH-SO
§ 4 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf
§ 4 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf
1. Wenn innerhalb von 5 Jahren, vom Tage des Inkrafttretens dieses Subventionsbeschlusses an gerechnet, das Bahnunternehmen Flüh-Rodersdorf nicht zustande kommt bzw. die Arbeiten zu dessen Ausführung nicht begonnen haben, erlischt dieser Beschluss.