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735.451 CH-SO

§ 4 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf

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§ 4 Staatliche Beteiligung an der Weiterführung der Birsigtalbahn von Flüh bis Rodersdorf

1. Wenn innerhalb von 5 Jahren, vom Tage des Inkrafttretens dieses Subventionsbeschlusses an gerechnet, das Bahnunternehmen Flüh-Rodersdorf nicht zustande kommt bzw. die Arbeiten zu dessen Ausführung nicht begonnen haben, erlischt dieser Beschluss.

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