735.441
CH-SO
§ 5 Staatliche Beteiligung an der Strassenbahn Niederbipp-Solothurn
§ 5 Staatliche Beteiligung an der Strassenbahn Niederbipp-Solothurn
1. Behufs Beschaffung der Mittel für die durch diesen Beschluss vorgesehene Subvention ist ein Staatsanleihen zu erheben, zu dessen Aufnahme der Regierungsrat ermächtigt wird.