735.441
CH-SO
§ 1 Staatliche Beteiligung an der Strassenbahn Niederbipp-Solothurn
§ 1 Staatliche Beteiligung an der Strassenbahn Niederbipp-Solothurn
1. Der Staat Solothurn unterstützt unter den nachstehenden Bedingungen die Strassenbahn Niederbipp-Solothurn (Station Niederbipp der Schweizerischen Bundesbahnen - Station Solothurn der SBB) auf Grund der vom Initiativkomitee eingereichten technischen und finanziellen Vorlagen mit einer Aktienbeteiligung von 20’000 Franken per Kilometer im Kanton Solothurn liegender Bahnstrecke, d.h. für 7,1 Kilometer mit 142’000 Franken.