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735.411 CH-SO

§ 5 Staatliche Beteiligung an der Elektrifikation der Solothurn-Münster-Bahn und der Emmental-Bahn

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§ 5 Staatliche Beteiligung an der Elektrifikation der Solothurn-Münster-Bahn und der Emmental-Bahn

1. Die beiden Staatsbeteiligungen treten nach Annahme durch das Volk mit der amtlichen Publikation in Kraft.

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