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735.411 CH-SO

§ 2 Staatliche Beteiligung an der Elektrifikation der Solothurn-Münster-Bahn und der Emmental-Bahn

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§ 2 Staatliche Beteiligung an der Elektrifikation der Solothurn-Münster-Bahn und der Emmental-Bahn

1. An der Elektrifikation der Emmental-Bahn im Kostenbetrage von 4'425’000 Franken, die durch Obligationen und Aktien aufgebracht werden sollen, beteiligt sich der Staat Solothurn am Aktienkapital, dem die Priorität gegenüber dem bestehenden Aktienkapital eingeräumt wird, entsprechend der auf solothurnischem Gebiet liegenden Bahnstrecke mit dem Betrage von 133’000 Franken.

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