734.451
BBA
CH-SO
§ 2 Staatliche Beteiligung am Busbetrieb Aarau (BBA)
§ 2 Staatliche Beteiligung am Busbetrieb Aarau (BBA)
1. Durch die Beteiligung des Staates reduziert sich der Anteil der solothurnischen Gemeinden Obererlinsbach und Niedererlinsbach von zusammen 386’210 Franken am technischen Erneuerungsprogramm um den Betrag von 231’720 Franken. Die Beteiligung des Staates ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Beiträge der Stadt Aarau und der übrigen am Liniennetz gelegenen Gemeinden nach Verteilungsschlüssel verbindlich beschlossen werden.