734.441
CH-SO
§ 1 Staatliche Beteiligung am Busbetrieb Grenchen und Umgebung
§ 1 Staatliche Beteiligung am Busbetrieb Grenchen und Umgebung
1. Der Kanton beteiligt sich am Aktienkapital "Busbetrieb Grenchen und Umgebung" (BGU) von insgesamt 2 Millionen Franken mit einem Anteil von 400’000 Franken durch Zeichnung und Übernahme von 800 Namenaktien von je 500 Franken.