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734.441 CH-SO

§ 1 Staatliche Beteiligung am Busbetrieb Grenchen und Umgebung

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§ 1 Staatliche Beteiligung am Busbetrieb Grenchen und Umgebung

1. Der Kanton beteiligt sich am Aktienkapital "Busbetrieb Grenchen und Umgebung" (BGU) von insgesamt 2 Millionen Franken mit einem Anteil von 400’000 Franken durch Zeichnung und Übernahme von 800 Namenaktien von je 500 Franken.

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