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§ 4 Staatliche Beteiligung an der Stadtomnibus Olten AG

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§ 4 Staatliche Beteiligung an der Stadtomnibus Olten AG

1. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung und tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft.

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