734.431
CH-SO
§ 4 Staatliche Beteiligung an der Stadtomnibus Olten AG
§ 4 Staatliche Beteiligung an der Stadtomnibus Olten AG
1. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung und tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft.