734.431
CH-SO
§ 3 Staatliche Beteiligung an der Stadtomnibus Olten AG
§ 3 Staatliche Beteiligung an der Stadtomnibus Olten AG
1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Er wird auch ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Übernahme der Stadtomnibus Olten AG zu treffenden Vereinbarungen namens des Staates rechtsverbindlich zu unterzeichnen.