734.421
CH-SO
§ 7 Staatliche Beteiligung an der Automobilverbindung Olten-Lostorf-Stüsslingen
§ 7 Staatliche Beteiligung an der Automobilverbindung Olten-Lostorf-Stüsslingen
1. Dieser Beschluss erlischt, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von drei Jahren in Betrieb gesetzt worden ist.