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734.421 CH-SO

§ 1 Staatliche Beteiligung an der Automobilverbindung Olten-Lostorf-Stüsslingen

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§ 1 Staatliche Beteiligung an der Automobilverbindung Olten-Lostorf-Stüsslingen

1. Der Staat Solothurn unterstützt die Autoverbindung Olten-Lostorf-Stüsslingen auf Grund der vom Initiativkomitee eingereichten Grundlagen mit einer Aktienbeteiligung von 25% der projektierten Anlagekosten von 60’000 Franken, also mit 15’000 Franken.

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