734.411
ASW
CH-SO
Kanton Solothurn 734.411 (ASW)
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (4 Artikel)
§ 1 Ausbau des Autokurses Solothurn-Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteiligung
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1. Für die Beteiligung des Staates am Autokurs Solothurn-Wasseramt [1] wird ein Kredit von maximal 350’000 Franken bewilligt, wovon 250’000 Franken auf das neu aufzubringende Aktienkapital und 100’000 Franken auf die Verbürgung des Garantiekapitals entfallen.
§ 2 Ausbau des Autokurses Solothurn-Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteiligung
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1. Dem Staat ist in den Statuten das Recht einzuräumen, sich im Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft durch mindestens zwei Mitglieder vertreten zu lassen und in dessen Ausschuss einen Vertreter zu delegieren.
§ 3 Ausbau des Autokurses Solothurn-Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteiligung
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1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
§ 4 Ausbau des Autokurses Solothurn-Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteiligung
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1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft.