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733.11 CH-SO

§ 42 Verordnung über den Strassenverkehr - Inkrafttreten

Straf- und Schlussbestimmungen
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§ 42 Verordnung über den Strassenverkehr · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt nach der Genehmigung der Kompetenzdelegationen durch den Kantonsrat mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

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