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733.11 CH-SO

§ 33 Verordnung über den Strassenverkehr - Allgemeines

Verkehrserziehung der Schüler
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§ 33 Verordnung über den Strassenverkehr · Allgemeines

1. Das Departement des Innern kann, im Einvernehmen mit dem Departement für Bildung und Kultur, zur Verkehrserziehung der Schüler Weisungen an die Lehrerschaft erlassen.

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