733.11
CH-SO
§ 33 Verordnung über den Strassenverkehr - Allgemeines
Verkehrserziehung der Schüler
§ 33 Verordnung über den Strassenverkehr · Allgemeines
1. Das Departement des Innern kann, im Einvernehmen mit dem Departement für Bildung und Kultur, zur Verkehrserziehung der Schüler Weisungen an die Lehrerschaft erlassen.