Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.11 CH-SO

§ 6 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (ÖVV) - Gewicht Verkehrsmittel

Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinden am Fahrplanangebot
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§ 6 ÖVV · Gewicht Verkehrsmittel

1. Die Verkehrsmittel werden wie folgt gewichtet

a) Bahn Normalspur: Faktor 3;

b) Bahn Schmalspur: Faktor 2;

c) Bus: Faktor 1.

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