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732.11 CH-SO

§ 3 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (ÖVV) - Einwohnerzahl

Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinden am Fahrplanangebot
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§ 3 ÖVV · Einwohnerzahl

1. Massgebend je Einwohnergemeinde ist die Einwohnerzahl vom 31. Dezember des Vorjahres; sie ergibt sich aus der Bevölkerungsstatistik des Kantons.

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