732.11
CH-SO
§ 3 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (ÖVV) - Einwohnerzahl
Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinden am Fahrplanangebot
§ 3 ÖVV · Einwohnerzahl
1. Massgebend je Einwohnergemeinde ist die Einwohnerzahl vom 31. Dezember des Vorjahres; sie ergibt sich aus der Bevölkerungsstatistik des Kantons.