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732.11 CH-SO

§ 11 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (ÖVV) - Berechnung der Abgeltung

Schülertransporte
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§ 11 ÖVV · Berechnung der Abgeltung

1. Die Abgeltung wird aufgrund eines Schülertransportkonzeptes berechnet.

2. Das Schülertransportkonzept weist die Organisation und die Kosten aus für

a) Schülertransporte mit dem Fahrplanangebot nach § 4 ÖVG;

b) andere Schülertransporte, welche sich nicht in das Fahrplanangebot integrieren lassen.

3. Die Kosten werden global ermittelt aufgrund

a) der berechtigten Kosten für die Billette des Fahrplanangebots und für Begleitpersonen, sofern vom Kanton anerkannt;

b) von kilometerbezogenen Pauschalansätzen für Schülertransporte mit privaten Motorfahrrädern und Personenwagen, Taxis und Kleinbussen;

c) der Kosten gemäss Offerten für Schülertransporte ausserhalb des Fahrplanangebotes mit Midi-, Standard- oder Gelenkbussen;

d) der Kosten von Fahrplanangeboten, die von Schulträgern in Absprache mit dem Amt für Verkehr und Tiefbau bestellt werden.

4. Die Pauschalansätze sind im Anhang 1 festgelegt.

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