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732.1 CH-SO

§ 5 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) - Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit

Leistungen und Finanzierung - Fahrplanangebot
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§ 5 ÖVG · Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit

1. Gemeinsam mit dem Bund und den beteiligten Kantonen bestellte Angebote des regionalen Personenverkehrs haben den Voraussetzungen der minimalen Wirtschaftlichkeit gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e ARPV zu genügen.

2. Angebote des Ortsverkehrs und des Ausflugsverkehrs haben einen Kostendeckungsgrad von mindestens 20 Prozent aufzuweisen.

3. Kommen bei der Bereitstellung des Fahrplanangebots gemäss § 4 Betriebsmittel zum Einsatz, welche in ökologischer Hinsicht die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffen, können die damit verbundenen Mehrkosten von höchstens 20 Prozent vom Kanton übernommen werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A-4153/2016 (Art. 5 Abs. 1 KEG)
Nuclear Facility Flood Safety Assessment Remanded for Insufficient Justification
Mandates the implementation of staggered safety barriers and redundant, automated safety systems in the design, construction, and operation of nuclear facilities, following internationally recognized principles.