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732.1 CH-SO

§ 4 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) - Angebot des regionalen Personenverkehrs sowie des Orts- und Ausflugsverkehrs

Leistungen und Finanzierung - Fahrplanangebot
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§ 4 ÖVG · Angebot des regionalen Personenverkehrs sowie des Orts- und Ausflugsverkehrs

1. Der Kanton bestellt

a) gemeinsam mit dem Bund und den beteiligten Kantonen sowie nach Konsultation der betroffenen Einwohnergemeinden das Angebot des regionalen Personenverkehrs;

b) in Absprache mit den betroffenen Einwohnergemeinden das Angebot des Ortsverkehrs;

c) in Absprache mit den betroffenen Regionen und Einwohnergemeinden das Angebot des Ausflugsverkehrs zur Erschliessung von Gebieten, die im kantonalen Richtplan bezeichnet sind.

2. Der Kanton kann in Absprache mit den beteiligten Einwohnergemeinden Versuchsbetriebe zur Abklärung der Nachfrage bei neuen oder verlängerten Linien oder zur Erprobung neuartiger Verkehrsformen bestellen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

A-4153/2016 (Art. 4 Abs. 1 KEG)
Nuclear Facility Flood Safety Assessment Remanded for Insufficient Justification
States the primary goal of nuclear energy use is to protect people and the environment from ionizing radiation.
A-4153/2016 (Art. 4 Abs. 3 Bst. a KEG)
Nuclear Facility Flood Safety Assessment Remanded for Insufficient Justification
Requires all measures that are necessary according to experience and the state of science and technology to be taken to prevent undue release of radioactive substances and undue exposure to radiation.