Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
728.121 CH-SO

Kanton Solothurn 728.121

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Unterhalt der korrigierten Strecken wird durch den Staat auf Kosten der Gemeinden durchgeführt.

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsresultates in Kraft.

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