725.126
CH-SO
§ 5 Verordnung über den Unterhalt und den Ausbau von Strassen im Berggebiet sowie von einfachen Parkplätzen im Erholungsgebiet aus den zweckgebundenen Mitteln der Motorfahrzeugsteuer - Höhe der Beiträge
§ 5 Verordnung über den Unterhalt und den Ausbau von Strassen im Berggebiet sowie von einfachen Parkplätzen im Erholungsgebiet aus den zweckgebundenen Mitteln der Motorfahrzeugsteuer · Höhe der Beiträge
1. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den verfügbaren Mitteln sowie nach den örtlichen und den persönlichen Verhältnissen der Gesuchsteller.
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Zuständigkeit
§ 6 Verordnung über den Unterhalt und den Ausbau von Strassen im Berggebiet sowie von einfachen Parkplätzen im Erholungsgebiet aus den zweckgebundenen Mitteln der Motorfahrzeugsteuer →