Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
725.112 CH-SO

§ 4 Verordnung über die Festsetzung der Beiträge der Einwohnergemeinden an den Bau von Kantonsstrassen (Kantonsstrassen-Beitragsverordnung) - Die Faktoren a) Funktion der Strasse

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Kantonsstrassen-Beitragsverordnung · Die Faktoren a) Funktion der Strasse

1. Die Funktion der Strasse drückt die Aufgabe der Kantonsstrasse im Strassennetz aus.

2. Die Kantonsstrassen werden je nach kantonaler oder regionaler Bedeutung und ihrer Verkehrsbelastung in vier Kategorien eingeteilt und bewertet. Die Funktion wird in einem Strassenklassierungsplan, der integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, festgehalten. Der Plan kann in jeder Gemeinde eingesehen werden.

← § 3 Kantonsstrassen-Beitragsverordnung Verordnung über die Festsetzung der Beiträge der Einwohnergemeinden an den Bau von Kantonsstrassen (Kantonsstrassen-Beitragsverordnung) - Zweck § 5 Kantonsstrassen-Beitragsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →