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725.112 CH-SO

§ 1 Verordnung über die Festsetzung der Beiträge der Einwohnergemeinden an den Bau von Kantonsstrassen (Kantonsstrassen-Beitragsverordnung) - Zweck

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§ 1 Kantonsstrassen-Beitragsverordnung · Zweck

1. Die Verordnung regelt die Kriterien und deren Gewichtung für die Berechnung der Höhe der Beiträge der Einwohnergemeinden an die Kosten des Baus der Kantonsstrassen.

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