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721.55 SubV CH-SO

§ 3 Submissionsverordnung (SubV) - Zuständigkeiten bei anderen Auftraggebern

Zuständigkeiten
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§ 3 SubV · Zuständigkeiten bei anderen Auftraggebern

1. Auftraggeber ausserhalb der kantonalen Verwaltung regeln die Zuständigkeiten in allgemeiner Weise zum Voraus. Sie sorgen für die angemessene Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, welche Vergabeverfahren durchführen.

2. Die Gemeinden regeln die Zuständigkeiten in der Gemeindeordnung oder einem rechtsetzenden Reglement.

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