721.55
SubV
CH-SO
§ 3 Submissionsverordnung (SubV) - Zuständigkeiten bei anderen Auftraggebern
Zuständigkeiten
§ 3 SubV · Zuständigkeiten bei anderen Auftraggebern
1. Auftraggeber ausserhalb der kantonalen Verwaltung regeln die Zuständigkeiten in allgemeiner Weise zum Voraus. Sie sorgen für die angemessene Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, welche Vergabeverfahren durchführen.
2. Die Gemeinden regeln die Zuständigkeiten in der Gemeindeordnung oder einem rechtsetzenden Reglement.