Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.54 SubG CH-SO

§ 7 Submissionsgesetz (SubG) - Reglemente der Gemeinden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 SubG · Reglemente der Gemeinden

1. Die Reglemente der Gemeinden sind aufgehoben, soweit sie der IVöB oder diesem Gesetz widersprechen.

← § 6 SubG Submissionsgesetz (SubG) - Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →