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§ 9 Verordnung über den kantonalen Schadendienst - Pikettdienst

Einsatz des Schadendienstes - Alarmierung und Einsatz
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§ 9 Verordnung über den kantonalen Schadendienst · Pikettdienst

1. Die Fachstelle unterhält einen Pikettdienst. Das Aufgebot erfolgt durch die Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn.

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