Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.922 CH-SO

§ 23 Verordnung über den kantonalen Schadendienst - Aufhebung bisherigen Rechts

Ausführungs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 23 Verordnung über den kantonalen Schadendienst · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 11. Januar 1994 über den kantonalen Schadendienst wird aufgehoben.

← § 22 Verordnung über den kantonalen Schadendienst Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →