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§ 19 Verordnung über den kantonalen Schadendienst - Entschädigungen für Pikettdienst und ABC-Fachberatung

Verschiedene Bestimmungen
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§ 19 Verordnung über den kantonalen Schadendienst · Entschädigungen für Pikettdienst und ABC-Fachberatung

1. Die Entschädigungen für den Pikettdienst und die ABC-Fachberatung sind im Anhang geregelt.

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