712.922
CH-SO
§ 19 Verordnung über den kantonalen Schadendienst - Entschädigungen für Pikettdienst und ABC-Fachberatung
Verschiedene Bestimmungen
§ 19 Verordnung über den kantonalen Schadendienst · Entschädigungen für Pikettdienst und ABC-Fachberatung
1. Die Entschädigungen für den Pikettdienst und die ABC-Fachberatung sind im Anhang geregelt.