712.921
CH-SO
§ 1 Gesetz über die Schaffung einer Ölwehr im Kanton Solothurn - Aufgabe und Organisation
§ 1 Gesetz über die Schaffung einer Ölwehr im Kanton Solothurn · Aufgabe und Organisation
1. Zum Schutze der Gewässer gegen die Verunreinigung durch die Folgen von Unfällen mit Öl und anderen wassergefährdenden Stoffen wird eine Ölwehr geschaffen. Diese besteht aus den regional verteilten Stützpunkten und den örtlichen Hilfsstellen.