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712.16 VWBA CH-SO

§ 52 Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 52 VWBA · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) vom 4. März 2009 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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