712.15
RWPGWBA
CH-SO
§ 93 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Konzept der Siedlungswasserwirtschaft
Siedlungswasserwirtschaft - Allgemeines
§ 93 GWBA · Konzept der Siedlungswasserwirtschaft
1. Das Departement erstellt unter Einbezug der Träger ein Konzept der Siedlungswasserwirtschaft und passt es periodisch an.
2. Das Konzept
a) zeigt den Zustand der Solothurner Gewässer und den Stand der Siedlungswasserwirtschaft auf;
b) vergleicht diesen Zustand mit den Zielen des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft;
c) legt bei Handlungsbedarf das weitere Vorgehen fest; dabei ist auf die Träger der Siedlungswasserwirtschaft, die Regionen des Kantons und die interkantonale Zusammenarbeit Rücksicht zu nehmen.