Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 86 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Bewilligungspflicht für Erdwärmesonden

Gewässerschutz - Zusätzliche Bestimmungen zum Schutz der Gewässer
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§ 86 GWBA · Bewilligungspflicht für Erdwärmesonden

1. Erdwärmesonden bedürfen einer Bewilligung des Departements.

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