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712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 76 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Schifffahrt

Gewässernutzung - Weitere Bestimmungen
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§ 76 GWBA · Schifffahrt

1. Der Regierungsrat regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 und erlässt ergänzendes kantonales Recht zur Schifffahrt in einer Verordnung.

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