712.15
RWPGWBA
CH-SO
§ 56 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Rechtsanspruch
Gewässernutzung - Nutzung öffentlicher Gewässer - Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung und der Konzession
§ 56 GWBA · Rechtsanspruch
1. Auf die Erteilung einer Bewilligung oder Konzession besteht kein Rechtsanspruch.