Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 56 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Rechtsanspruch

Gewässernutzung - Nutzung öffentlicher Gewässer - Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung und der Konzession
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§ 56 GWBA · Rechtsanspruch

1. Auf die Erteilung einer Bewilligung oder Konzession besteht kein Rechtsanspruch.

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