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712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 37 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Weisungen

Wasserbau - Gewässerunterhalt und wasserbauliche Massnahmen - Allgemeines
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§ 37 GWBA · Weisungen

1. Das Departement erlässt Weisungen für die sachgerechte und insbesondere naturnahe Erfüllung der Aufgaben.

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