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712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 153 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Bauabfälle

Abfallwirtschaft - Zuständigkeiten nach Abfallarten
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§ 153 GWBA · Bauabfälle

1. Die Einwohnergemeinden sorgen für den Vollzug der Entsorgung der Bauabfälle.

2. ...

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