712.15
RWPGWBA
CH-SO
§ 147 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Aufgaben der Einwohnergemeinden
Abfallwirtschaft - Organisation
§ 147 GWBA · Aufgaben der Einwohnergemeinden
1. Die Einwohnergemeinden regeln ihre Aufgaben in Reglementen, die dem Departement zur Genehmigung unterbreitet werden müssen.
2. Einwohnergemeinden können sich für die gemeinsame Erfüllung dieser Aufgaben zusammenschliessen.
3. Die Einwohnergemeinden informieren und beraten über die Abfallvermeidung, Entsorgung von Siedlungsabfällen, biogenen Abfällen, Sonderabfällen aus Haushalten und Bauabfällen. Das Amt unterstützt die Einwohnergemeinden.