Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 137 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Abfallabgaben

Abgaben auf Abfälle - ...
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§ 137 GWBA · Abfallabgaben

1. Der Kanton erhebt Abgaben auf Abfälle, die zur Entsorgung

a) in eine Kehrichtverbrennungsanlage oder

b) in eine Deponie

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