712.15
RWPGWBA
CH-SO
§ 137 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Abfallabgaben
Abgaben auf Abfälle - ...
§ 137 GWBA · Abfallabgaben
1. Der Kanton erhebt Abgaben auf Abfälle, die zur Entsorgung
a) in eine Kehrichtverbrennungsanlage oder
b) in eine Deponie